The Why Company
Impressum
Sprungkraft Consulting OG
Böcklinstraße 8 /19
1020 Vienna
Austria
Rechtsform: OG
Gegenstand: Personen- und Unternehmensberatung
UID- Nummer:
Mitglied der WKO, Wirtschaftskammer Wien
Anwendbare Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung Dienstleister / Berufsgruppe Dipl. Lebens-u. Sozialberatung. www.ris.bka.gv.at
Gewerbebehörde: Magistratisches Bezirksamt 1020 Wien
PagitzBrandConsulting
Sebastian Kneipp Gasse 10/35
1020 Wien
Rechtsform: e.U.
UID: ATU72775801
Gewerbewortlaut: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, Werbeagentur
Mitglied der WKO, Wirtschaftskammer Wien
Behörde: Magistrat der Stadt Wien
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Sprungkraft Consulting OG
Böcklinstraße 8 /19
1020 Vienna
Austria
(Stand 31.10.2019)
Pagitz Brand Consulting
Sebastian Kneipp-Gasse 10/35
1020 Wien
UID: ATU72775801
1. Trainings/ Workshoppreis
Alle unsere Preise sind Nettopreise, falls nicht extra angeführt. Neben der Trainingsleitung beinhalten unsere Preise das Honorar des Co-Trainers (soweit vorgesehen), Teilnehmerunterlagen. Ausgenommen sind Geräte, die üblicherweise in Trainingsräumen zur Verfügung stehen (Pinnwände, Flipcharts, TV-Monitor,…..).
Ebenfalls im Preis enthalten ist die umfangreiche Trainingsvor- und –nachbesprechung, d.h.:
Vorbereitung: Beinhaltet ein Briefinggespräch mit Ihrem Trainingsleiter, eine Konzepterstellung (soweit vorgesehen) und eine Abstimmung mit dem Auftraggeber bezüglich Themen, Lern-Inhalte und Methoden.
Bericht: Nach Trainingsende erhalten Sie ein Abschlussgespräch, welches die wichtigsten Punkte des Trainings aus Trainersicht für Sie zusammenfasst.
Der Trainingspreis (exkl. Ust.) – samt allen angeführten Nebenleistungen – gilt für die im Angebot bzw. in der Trainingsbeschreibung angeführte maximale Teilnehmerzahl. Zusätzliche Teilnehmer müssen an den Veranstalter gemeldet werden und erhöhen ggf. den Preis. Nicht erschienene Teilnehmer begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion.
3. Haftung
Wir übernehmen keine Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für eingesetzte Co-Trainer.
4. Reise- und Aufenthaltskosten
Kosten für An- und Abreisezeiten sind jeweils im Angebot angeführt.
Zum angeführten Preis kommen noch die effektiven Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Trainers und des Co-Trainers (Flugkosten, Zug, Taxi bzw. amtliches Kilometergeld, Parkgebühren,…).
5. Wochenend- und Feiertagszuschlag
Unsere Trainings führen wir auf Ihren Wunsch auch an Samstagen bzw. Sonn- und Feiertagen durch, in diesem Fall verrechnen wir einen fixen Zuschlag von € 700,- pro Tag.
6. Trainingsräumlichkeiten
Zu einem gelungenen Training gehört auch die richtige Umgebung für die Teilnehmer. Sie buchen die Räumlichkeiten Ihrer Wahl. Von uns bekommen Sie genaue Informationen, was wir für das Training an Ausstattung und Räumlichkeiten brauchen. Um die hohe Qualität unserer Trainings nicht zu gefährden werden Räumlichkeiten im Vorfeld abgestimmt. Bei der Organisation sind wir gerne behilflich: von der Hotelempfehlung bis zur Raum-Checkliste.
7. Änderungen
Der vereinbarte Trainer kann kurzfristig (z.B. krankheitsbedingt) ausfallen. In diesem Fall setzen wir – nach Rücksprache mit Ihnen – einen anderen Trainer ein.
Wenn aufgrund äußerer Gegebenheiten geplante Präsenz- Veranstaltungen nicht stattfinden können, arbeiten wir alternativ online.
8. Copyright
Die im Zuge eines Trainings oder einer Projektarbeit von uns bereitgestellten Unterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der Why Company und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Die darüber hinausgehende – auch firmeninterne – Verbreitung und Nutzung dieses Materials ist an unsere vorherige, schriftliche Zustimmung gebunden. Kopien dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden.
9. Unsere Schweigepflicht
Wir arbeiten für unterschiedliche Firmen, die auch im Wettbewerb zueinander stehen können. Trainer und Co-Trainer sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet – das betrifft selbstverständlich auch Vorkommnisse im persönlichen Bereich. Wir ersuchen deshalb um Verständnis, dass wir auch dem Auftraggeber gegenüber keine Auskünfte über das Verhalten oder die Fortschritte einzelner Teilnehmer erteilen.
10. Zahlungsbedingungen
Rechnungsstellung erfolgt gleich nach Absolvierung der Trainings/Workshops über Sprungkraft Consulting oder Stefan Pagitz. Wird ein Outdoor Event gebucht, bei welchem sportliches Material im Vorfeld angemietet werden muss, werden diese Kosten im Angebot ausgewiesen und nach Annahme des Angebot sofort in Rechnung gestellt. Alle unsere Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb 14 Tage netto fällig – bitte ohne jede Abzüge!
Bei Zahlungsverzug des Kunden können jedenfalls Verzugszinsen in der Höhe von 10% pro Jahr gefordert werden. In diesem Fall wird zudem eine Zahlungserinnerung versandt, wofür Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Nach erfolgloser Mahnung werden Inkassoinstitute bzw. Rechtsanwälte mit der Einbringlichmachung betraut. Der Kunde ist verpflichtet, die damit einhergehenden, zur Zweck-entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen. Sämtliche Preise in unserem Programm, auf Preislisten und Angeboten verstehen sich zuzüglich der nach den österreichischen Vorschriften zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
11. Stornos
Da Trainings meist langfristig geplant werden, ist es bei Absagen für uns sehr schwierig, Trainer kurzfristig wieder anderwertig einzusetzen. Wir ersuchen deshalb um Verständnis, dass Stornos nach erfolgtem Auftrag in folgenden Fällen Kosten für Sie verursachen – unabhängig von den Gründen Ihre Absage:
Stornobedingungen: Ab 8 bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn (dies inkludiert eine etwaige Anreise) 20%, 4 bis 2 Wochen 40%, 2 Wochen bis 8 Werktage 60%, danach 75% des Trainingspreises, und ab 1 Werktag vor Trainingsbeginn 100% des Trainingspreises.
Wurde ein Drachenboot oder Outdoor Event gebucht, sind Kosten für extra angemietetes Material zur Gänze zu zahlen.
Werden – aus welchen Gründen auch immer – Aktivitäten oder Trainings nicht in Anspruch genommen, so erfolgt keine Rückerstattung.
Wenn aufgrund äußerer Gegebenheiten geplante Präsenz- Veranstaltungen nicht stattfinden können, arbeiten wir alternativ online.
12. Gerichtsstand
Für alle im Konsensweg nicht beilegbaren Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.
Sie erklären sich durch Ihre schriftliche oder mündliche Auftragserteilung mit diesen Bedingungen voll einverstanden, außer wir haben mit Ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Es gilt österreichisches Recht.